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Produktbesonderheit

Kunstversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Versicherungswert für Kunstgegenstände ist je nach Vereinbarung:

  • der vereinbarte Wert:
    Der vereinbarte Wert ist der zwischen dem Versicherungsnehmer und uns festgelegte Wert. Grundlage ist in der Regel ein Wertnachweis der zu versichernden Kunstgegenstände. Dieser Wertnachweis kann durch Vorlage einer Rechnung, aber auch durch die Bewertung eines Kunstsachverständigen erfolgen. Der Wert muss im Schadenfall vom Versicherungsnehmer dann nicht nachgewiesen werden.
  • der deklarierte Wert:
    Der deklarierte Wert ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Wert ohne Einreichung eines Nachweises. Der Wert muss dann im Schadenfall vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden.

Versicherungswert für alle weiteren Sachen ist der Neuwert, d. h. der Wiederbeschaffungswert für Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Ersetzt wird der Versicherungswert für zerstörte oder abhandengekommene Sachen. Bei Beschädigungen ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer möglichen Wertminderung. Neben dem Sachschaden ersetzen wir auch zusätzlich entstandene Kosten.

Wichtige Fragen an den Kunden:

  • Art der Kunstgegenstände?
  • Wertnachweis vorhanden?
  • Vorhandene Sicherungen?
  • Gibt es mehrere Risikoorte im In- oder Ausland?
  • Werden Ausstellungen veranstaltet?
  • Gibt es Leihverkehr?

Nutzen Sie die Fragebögen zur Kunstversicherung.

Das spricht für die Kunstversicherung:

1. Die Hausratversicherung bietet für Privatkunden nur eingeschränkten Schutz
In der Hausratversicherung können Wertgegenstände – und hierzu zählen auch Kunstgegenstände – pauschal bis zu einem bestimmten Prozentsatz mitversichert werden.
Die Deckung ist allerdings eingeschränkt:

  • Versicherungsschutz besteht nur gegen benannte Gefahren
  • Elementargefahren sind nicht automatisch mitversichert
  • Versicherungsschutz besteht nicht für eine zufallsbedingte Beschädigung aufgrund eines Missgeschicks
  • Versicherungsschutz besteht nicht für einfachen Diebstahl
  • Wertminderungen als Folge eines versicherten Schadens sind nicht versichert

2. Die Hausratversicherung ist für Kunstgegenstände nicht ausreichend
Die Hausratversicherung versichert nicht: 

  • Neuerwerbungen und Wertsteigerungen von Kunstwerken im Rahmen einer Vorsorgedeckung
  • Aufenthalte außerhalb der dokumentierten Versicherungsorte, wie z. B. bei Restauratoren, Fotografen oder Rahmenmachern
  • Weltweite Transporte ohne Anmeldung
  • Fehlende Rechtstitel (Defective Title)
  • Antiquitäten, wenn dies Möbelstücke sind und Antiquitäten, die jünger als 100 Jahre alt sind 

Gesamtes Produkt- und Leistungsspektrum von ERGO Art & Values:

Für Schmuck, Sachen aus Gold und Edelsteine bieten wir eine separate Valorenversicherung an. In der Kunstversicherung können auch andere wertvolle Sammlungen, wie z. B. historische Waffen (älter als 100 Jahre), wertvolle Weine, Oldtimer oder Designobjekte gedeckt werden.

Besuchen Sie uns auch unter www.art-and-values.ergo.de. Mit dieser Website bieten wir einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum von ERGO in den Premiumsparten Kunst, Valoren und Musikinstrumente. Die Website enthält nicht nur Produktinformationen für Kunst-Enthusiasten und Liebhaber anderer wertvoller Objekte – sie bietet auch spannende Inhalte, aktuelle News und viele Hintergrundinformationen. Das perfekte Instrument, um anspruchsvolle Kunden entlang ihrer besonderen Passionen zu den passenden Versicherungslösungen zu leiten.